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BVerwG, 26.11.1958 - V C 480.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 18.08.1958 - V C 480.56
- BVerwG, 26.11.1958 - V C 480.56
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- BVerwG, 27.09.1957 - V C 443.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.11.1958 - V C 480.56
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung dargelegt, daß die Erben eines den Flüchtlingsausweis C beanspruchenden Zuwanderers aus der sowjetisch besetzten Zone in aller Regel ein Rechtsschutzinteresse an der sachlichen Entscheidung des Rechtsstreits haben, auch wenn der Zuwanderer gestorben ist (Urteil des erkennenden Gerichts vom 27. September 1957 - DÖV 1958, 116 -). - BVerwG, 22.06.1956 - IV C 052.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.11.1958 - V C 480.56
Ein solcher Zusammenhang sei zwar nicht notwendig nur bei Vertreibung nach Ausbruch der Kampfhandlungen anzunehmen; die Flucht eines Verbindungsmannes zwischen der deutschen Minderheit und dem deutschen Konsulat aus Polen im Dezember 1938 stehe jedoch mit den Ereignissen des zweiten Weltkrieges im Sinne dieser Vorschriften nicht im Zusammenhang(Urteil vom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 052.55 -).